Die Chefin eines Augsburger Bordells klagte gegen die Kondompflicht. Ihrer Meinung nach, arbeiten die Frauen in Eigenregie und daher könne sie nicht garantieren, dass alle Frauen auch bei Oralverkehr die Kondompflicht beachten.
Die Stadt Augsburg setzt dabei das bayerische Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und deren Weiterverbreitung durch — in diesem Fall unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10000 Euro.
Das Verwaltungsgericht Augsburg folgte dieser Argumentation nicht und sieht die Durchführbarkeit der Auflagen als erfüllbar an.