Aus dem BKA werden Forderungen nach einer Zwangsuntersuchung von Prostituierten laut. Für Mitarbeiter aus dem BKA soll damit gegen Menschhandel vorgegangen werden. Warum dies allerdings per Gesundheitsuntersuchung, bzw. über die Gesundheitsbehörden durchgeführt werden soll, ist nicht klar.
In einem offenen Brief nimmt Doña Carmen e.V. dazu Stellung.
Für Doña Carmen werden hier Sachen vermischt, die nichts miteinander zu tun haben: Auf der einen Seite die Strafverfolgung und auf der anderen Seite die medizinsche Untersuchung. Laut Doña Carmen werden damit über 200.000 Prostituierte völlig unzulässig kriminalisiert. Das bedeutet ein Rückschritt in längst vergangene Zeiten: 2000 wurden die routinemäßigen Zwangsuntersuchungen mit dem Infektionsschutzgesetzt abgeschafft, "nachdem sie zuvor ein halbes Jahrhundert lang die amtliche
Diskriminierung, Stigmatisierung und Entmündigung von Frauen in der
Prostitution bewirkten".
Sollten Beratungsstellen des Gesundheitsamtes eine Meldepflicht auferlegt bekommen, wäre das das Ende für diese: Keine Prostituierte würde diese Beratungsstellen frequentieren. Ob das im Sinnen der Strafprävention und auch der Freier ist, bleibt zu bezweifeln.